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Flexibilisierung des Einschulungstermins

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule, um ein Jahr hinausschieben.

Die formlose Erklärung ist vor Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai bei der zuständigen Grundschule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Gerne könne Sie hierfür den unten stehenden Mustervordruck verwenden.

In Bezug auf das SJ 2026/2027 handelt es sich um die Kinder, die im Zeitraum vom 2. Juli bis einschließlich am 1. Oktober 2026 ihren 6. Geburtstag haben.

Zum Beispiel:

Ein Kind ist am 02.07.2020 geboren. Damit hat es am Tag vor seinem 6. Geburtstag, also am 01.07.2026 das 6. Lebensjahr vollendet und ist ein sogenanntes Flexi-Kind.

Ein Kind ist am 01.07.2020 geboren. Damit hat es am Tag vor seinem 6. Geburtstag, also am 30.06.2026 das 6. Lebensjahr vollendet und ist somit kein Flexi-Kind.

Ein Kind ist am 01.10.2020 geboren. Damit hat es am Tag vor seinem 6. Geburtstag, also am 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollendet und gehört somit zu den Flexi-Kindern.

Ein Kind ist am 02.10.2020 geboren. Damit hat es am Tag vor seinem 6. Geburtstag, also am 01.10.2026 das 6. Lebenjahr vollendet und ist somit kein Flexi-Kind mehr, sondern gehört zu den sogenannten Kann-Kindern.

 

Muster:

pdfFlexi-Kind - Erklärung zur Einschulung - Verschieben um ein Jahr

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